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Ab 01.01.2017 treten die GoBD Bestimmungen bezüglich der Dokumentation aller steuerrelevanten Vorgänge vollständig in Kraft. Die Schonfrist endet am 31.12.2016. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Richtlinie umfasst mit Stichtag zum 01.01.2017 die Dokumentation aller steuerrelevanten Vorgänge, so z.B. auch die Erfassung von Preis- und Bestandsänderungen die innerhalb der Schonfrist bis 31.12.2016 nicht erforderlich war. Desweiteren müssen bei einer Steuer- Betriebsprüfung die 3 Arten des Datenzugriffs durch den Prüfer gewährleistet sein: Die Bereitstellung einer Datenträgerüberlassung im GoBD konformen Format, unmittelbarer Zugriff, mittelbarer Zugriff .
Datenspeicher, Outlook, MS Office, Hosted Exchange
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