1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Ist der Kunde Kaufmann gilt die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen als Anerkennung unserer
Allgemeinen Bedingungen. auch wenn die Einkaufsbedingungen des Kunden dies ausschließen. Zwischen uns
und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht
abgegeben.
Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.
2. Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind unverbindlich, d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge.
sondern lediglich um unverbindliche Aufforderungen an den Kunden. seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange
wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden angenommen haben.
bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
b) Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die
einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit
vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist,
in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.
c) Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot
unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des
Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. Bank.
Lehnen diese den Antrag des Kunden ab. bleibt es uns auch ohne Begründung überlassen, vom Angebot
bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch den Kunden zu bestehen.
Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so willigt der Kunde ein. dass wir diese Ware
unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen.
d) Erwirbt der Kunde Geräte. bei denen aufgrund fehlender Zulassung durch die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation der Anschluss an das Deutsche Postnetz unter
Strafandrohung verboten ist, so werden wir den Kunden auf diesen Umstand hinweisen. Der Kunde stellt uns von
jeder Haftung aus einem dennoch verbotenen Betrieb am Postnetz frei.
3. Preise und Zahlung
a) Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nicht etwas anderes ergibt. ist der
Kaufpreis entweder sofort in bar oder per ec-cash zu zahlen.
b) Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne Installation. Schulung
oder sonstige Nebenleistungen. Versenden wir auf Wunsch des Kunden die Ware so werden Lief er- und
Transportkosten gesondert berechnet. Angebote an Unternehmer verstehen sich stets zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.
4. Zahlungsverzug,
Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
a) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein. die Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und
Scheckprotesten. Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender
Zahlungsweise. so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt. Vorauskasse oder
Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht. wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht
zu vertreten hat.
b) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen. die entweder
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind
5. Lieferung,
Annahmeverzug
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind
wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich
über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen
unverzüglich zurückerstatten.
Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich. wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als
verbindlich gekennzeichnet haben. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten. wenn bis zu
ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden
mitgeteilt ist.
b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstande. z. B Betriebsstörungen durch Feuer. Wasser
und ähnliche Umstände. Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen. Streik und Aussperrung,
Mangel an Material. Energie. Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei
unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer
Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
c) Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns
nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter
Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0.5% für
jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug
betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei
Körperschäden sowie dann nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen. ist
unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen. vorhersehbaren Schaden begrenzt.
d) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher
Vertragspflichten des Kunden voraus.
e) Bei Nichtabholung einer vom Kunden abzuholenden Neuware oder bei verweigerter Annahme
sind wir berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist die
Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu
verlangen. Der Schadensbetrag kann höher oder niedriger angesetzt sein, wenn eine Partei einen
höheren oder niedrigen Schaden nachweist.
f) Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde das Reparaturgut zum vorgesehenen Termin
abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht. geht das
Reparaturgut in unser Eigentum über. Der Kunde hat den uns durch die Nichtabholung entstehenden Schaden
zu ersetzen.
6. Gefahrenübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt geht die Gefahr des Untergangs und der
Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben ist. Dies
gilt unabhängig davon. ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten
trägt. Verzögert sich die Versendung aus Gründen. die wir nicht zu vertreten haben, so geht
die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt Das Eigentum
geht erst dann auf den Kunden über. wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag
sowie solcher. die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer
Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn i)er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat.
b) Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks
über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders
lautender Buchungsanzeige des Kunden.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
d) Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde
bereits jetzt seine Forderungen gegen den a)Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an
uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis.
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt: jedoch werden wir die Forderung nicht
einziehen. solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist
oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen. dass der Kunde uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht. die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
e) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt
stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt
sich das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder
Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen
Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache,
bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde
Alleineigentümer werden. räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der
genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder
Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert. so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in
Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
f) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen
ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so
ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem
Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt. Auskunft über die Warenempfänger zu
verlangen. diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden
gegen die Warenempfänger einzuziehen.
g) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen. die
Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden
einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
h) Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in
unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer. Wasser. Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu
versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung
an.
8. Gewährleistung
a) Wird eine gebrauchte Sache verkauft. verjähren die Ansprüche des Kunden wegen
Mängeln an der Sache in einem Jahr ab Übergabe an den Kunden, sofern es sich um einen
Verbrauchsgüterkauf handelt. Handelt der Kunde bei dem Kauf in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit, so ist eine Haftung für Sachmängel beim Verkauf
gebrauchter Sachen und beim Verkauf neuer Sachen ausgeschlossen.
Im Übrigen richten sich die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache nach
den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen. soweit sich aus dem Nachstehenden nichts
anderes ergibt.
b) Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen. wenn der Kunde
offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die
Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben hiervon
unberührt.
c) Der Ersatzanspruch für einen Schaden. der auf einer grob fahrlässigen
Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch
diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
d) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder
Verschleiß sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder
Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine
Haftungsansprüche.
e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der
damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches
nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt.
Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen
Herstellers nach Maßgabe von Punkt 2 b) dieser AGB als ergänzend vereinbart.
Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten,
so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt
grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für
alle Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind als
zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den
Kunden von den übrigen getrennt werden.
Für den Fall. dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt.
sichert er zu. nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenzbedingungen der
Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein,
dass wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause
speichern.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker bestimmter Fabrikate oder auch manche Software-Pakete
nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat
dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser
Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw.
Software ableiten, es sei denn. das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand der
Beratung oder des Kaufvertrages.
Der Händler ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig.
9.Garantie, Abwicklung von
Fremdgarantien
Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so
kann er vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage aus dieser Garantie keine Ansprüche auf
Rücktritt. Minderung oder Schadensersatz herleiten sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Auch
kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für
die Zeit der Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den
Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche
Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
Soweit der Hersteller auf das verkaufte Produkt eine Garantie gewährt, ist dies ein freiwilliges
Leistungsversprechen des Herstellers. Herstellergarantien begründen daher für uns keinerlei
Verpflichtung. Im Garantiefall ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der
Garantie gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die Einzelheiten ausschließlich
aus dessen Garantiebedingungen ergeben. Gegen eine geringe Aufwandspauschale sind wir aber bereit, die
Garantieabwicklung mit dem Hersteller im Auftrag des Kunden durchzuführen. Hierzu bedarf es jeweils
eines gesonderten Auftrags des Kunden.
10.Schadensersatz
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende
Ansprüche des Kunden — gleich aus welchen Rechtsgründen — ausgeschlossen. Wir hatten
deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind: insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht. soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt
auch nicht bei Körperschäden. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine
vertragwesentliche Pflicht verletzen. ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen. vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus
entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen
heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung.
Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche
Sicherung unterlässt.
Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung
ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt.
Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von
der Haftung vollständig freigestellt.
Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich. dass auch Originaldisketten der Softwarehersteller
von so genannten Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden,
dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem
heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen.
Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden
sein, so hatten wir nur, wenn wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der
Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von
jeglicher Haftung aus Schäden. die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
11. Gerichtsstand
und Rechtswahl
a) Ist der Kunde Kaufmann. juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, so wird als
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart. mit
der Maßgabe. dass wir auch berechtigt sind. am Ort des Kunden zu klagen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen
Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.
Der Händler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
12.
Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schrittform Das
gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.